KV Wahl 2027 im Nachbarschaftsraum

Sich weiterentwickeln ist schwer. Oft wehren wir uns dagegen, hätten es lieber ruhig und überschaubar, alles soll so bleiben, wie es ist, für uns soll gesorgt werden. Gerade machen wir in unserem Nachbarschaftsraum mit 8 Kirchengemeinden, also auch in Partenheim eine Veränderung durch. Es ist weniger Geld da, es müssen Gebäude eingespart werden. Es soll im Team gearbeitet werden, in größeren Zusammenhängen geleitet und verwaltet werden. Etwas, das immer so gültig war, soll sich verändern, hat sich bereits verändert. Die Gestalt wandelt sich.
Ab dem 01. Januar 2027 bilden diese acht Kirchengemeinden dann eine gemeinsame Körperschaft – die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Im Herzen Rheinhessens. Sie sind dann gleichzeitig Mitglied der Ortskirchengemeinde Partenheim und der Gesamtkirchengemeinde.
Das Amt der aktuellen Kirchenvorstände der Kirchengemeinden endet zum 31.12.2026 aus diesen Mitgliedern der Kirchenvorstände setzt sich dann der Gesamtkirchenvorstand der Gesamtkirchengemeinde zusammen. Diese führen die Leitung der Gesamtkirchengemeinde bis zum 01. September 2027 weiter. In den einzelnen Ortskirchengemeinden können dann sogenannte Ortskirchengemeindeausschüsse gebildet werden. Diese beschäftigen sich dann mit der inhaltlichen Arbeit in der Ortskirchengemeinde.
Am 01. Juni 2027 stehen wieder Kirchenvorstandswahlen an. Bei diesen wählen wir nicht mehr den Kirchenvorstand für die Kirchengemeinde Partenheim, sondern wir wählen in einer Bezirkswahl die Mitglieder des Gesamtkirchenvorstands. Als Kirchenmitglied in Partenheim wählen wir die beiden Mitglieder aus Partenheim für den Gesamtkirchenvorstand.
Dinge verändern sich also. Veränderung ist nicht aufhaltbar. Wenn das möglich wäre, dann würde es sich um Stillstand handeln. Und Stillstand ist nie gut.
So manche Aufgabe haben wir uns nicht selbst ausgesucht, wir sind hineingerufen worden, haben uns ihr gestellt.
Manchmal sind es gerade diese Herausforderungen im Leben, die uns weiterbringen. Aber wir können am Anfang eines Weges noch nicht wissen, wohin dieser Weg führt.

Cocktail-Kir(s)che und WM-Finale am 19. Juli

Am Sonntag, 19. Juli um 19:30 feiern wir den nächsten Gottesdienst im Format „Cocktail-Kir(s)che. Die Cocktail-Kir(s)che ist ein Gottesdienst-Format mit moderne Texten und Pop-Musik, die sich dieses Mail rund um das Thema „Lass den Sommer in dein Herz“ drehen. Im Anschluss an den Gottesdienst gibt es kühle Getränke und Hot Dogs.

Wer danach noch Lust hat, das Finale der Fußballweltmeisterschaft der Männer in geselliger Runde anzuschauen, ist herzlich eingeladen dazubleiben oder frisch dazuzukommen (weiterhin ein kühles Getränk und einen Hot Dog zu genießen), denn wir zeigen das Endspiel ab 21:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie!

Gemeindefest Ober-Saulheim zum 125. Kirchturm-Jubiläum

Wir feiern 125 Jahre Kirchturm in Ober-Saulheim und freuen uns auf ein gebührendes Fest mit Musik, Turmbesichtigung und guter Verpflegung am Sonntag, den 28.06.26 ab 17:00 Uhr. Weiter geht es dann im Herbst mit einer Lesung der Rheinhessischen Landschreiber am 27.09.26 mit einer überraschenden Mischung an literarischen, selbstgeschriebenen Juwelen.

Ausschreibung zur Verpachtung von Ackerflächen

Bekanntmachung der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Saulheim

Vergabe von landwirtschaftlichen Pachtflächen

Die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Saulheim beabsichtigt die Neuvergabe folgender landwirtschaftlicher Pachtflächen in der Gemarkung Ober-Saulheim bzw. Nieder-Saulheim:

Gemarkung Flur FlurNr Gewann Fläche [m²] Kulturart
Nieder-Saulheim 43 39 Im hinteren Bocksklauer 1590 Acker
Nieder-Saulheim 43 38 Im hinteren Bocksklauer 1895 Acker
Ober-Saulheim 3 295 In den neunzehn Morgen 3569 Acker
Nieder-Saulheim 43 40 Im hinteren Bocksklauer 4170 Acker
Ober-Saulheim 6 319 An der kleinen Straße 5671 Acker
Ober-Saulheim 3 255/2 Auf dem Renzinger 6479 Acker
Ober-Saulheim 6 93 Am Hohlenweg rechts 11984 Acker
Ober-Saulheim 4 48 An der Suppenschüssel 12317 Acker

 Pachtdauer: 12 Jahre ab dem 01.11.2026
Mindespacht: 236,00 €/ha

Eine Änderung der landwirtschaftlichen Kulturart darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verpächterin vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Entfernung von Humusboden, Bäumen und Sträuchern oder sonstigen Anpflanzungen. Die Zustimmung zur Errichtung von Gebäuden oder andere bauliche Anlagen darf die Verpächterin insbesondere dann verweigern, wenn das Baurecht die Errichtung nicht zulässt. Entsprechende Absicht sollte der Bewerber bereits in der Bewerbung mitteilen.

Hinweise zum Vergabeverfahren:

Die Vergabe erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung im Zuge der Abwägung von Bewertungskriterien durch Zuschlag an den bestbewerteten Bewerber. Nach Annahme des Zuschlags wird ein Landpachtvertrag nach dem gesamtkirchlichen Muster der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) abgeschlossen.

Bewertungskriterien sind:

  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung
  • ökologische/naturverträgliche Bewirtschaftung
  • regionale Herkunft des Bewerbers
  • Kirchenzugehörigkeit
  • Pachtpreis
  • soziale Aspekte

Bewerbungen, bei denen die Mindestpachtforderung unterschritten werden oder eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht ersichtlich ist, werden grundsätzlich ausgeschlossen!

Personen- oder betriebsbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in Angelegenheiten dieses Vergabeverfahrens bei der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Saulheim und deren Aufsichtsbehörden verwendet.

Die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen liegen in der Zeit vom 07.04.26 bis 28.04.26 zu den Bürozeiten des Pfarrbüros (Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr) zur Einsicht aus. Dort sind auch weitere Informationen und Auskünfte zum Vergabeverfahren erhältlich.

Das Bewerbungsformular ist im Pfarrbüro erhältlich, wird auf Anfrage von Mitgliedern des Kirchenvorstands gern zugesandt oder kann hier als PDF heruntergeladen werden: Bewerbungsformular Anpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Wichtig:

Die Bewerbungsfrist läuft bis 28.04.26. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Es zählt der Eingangsstempel des Pfarrbüros. Ein Versäumen der Frist führt zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung.

 

 

 

Förderkreis Martin-Luther-Haus

Mit der Fertigstellung des Kirchenumbaus und im Zuge der Reformprozesse in der Ev. Kirche Hessen und Nassau fällt die finanzielle Unterstützung der Landeskirche für unser geliebtes Gemeindehaus weg. Das Martin-Luther-Haus bleibt zwar dennoch im Besitz der Kirchengemeinde, doch um es auch weiterhin zu erhalten und in Eigenregie betreiben zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Nur so ist es möglich, die Unterhaltungskosten zu stemmen und einen wichtigen Versammlungsort in Saulheim zu bewahren. Eine Möglichkeit hierzu ist die Mitgliedschaft im extra gegründeten Förderkreis. Mit 25 € pro Jahr können Sie dazu beitragen, einen Ort der Begegnung und der Gemeinschaft zu finanzieren. Den Flyer finden Sie nachfolgend, auch mit Link zu einer PDF-Datei.

PDF:

Flyer Förderkreis_final1

Bilder: Marion Berndt, Magdalene Ley

Dorfkaffee Winter 2026

Die nächsten Termine für das Dorfkaffee zur finanziellen Unterstützung unseres Gemeindehauses und der Kirchengemeinde stehen fest. In den letzten zwei Jahren hat es sich als Treffpunkt für alle Generationen etabliert und ist ein ungezwungener Ort zum Genießen und Austauschen. Wir freuen uns, wenn Sie auf eine Tasse Kaffee oder Tee und ein Stück Kuchen vorbeikommen!

Bilder: Marion Berndt