Bekanntmachung der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Saulheim
Vergabe von landwirtschaftlichen Pachtflächen
Die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Saulheim beabsichtigt die Neuvergabe folgender landwirtschaftlicher Pachtflächen in der Gemarkung Ober-Saulheim bzw. Nieder-Saulheim:
| Gemarkung | Flur | FlurNr | Gewann | Fläche [m²] | Kulturart |
| Nieder-Saulheim | 43 | 39 | Im hinteren Bocksklauer | 1590 | Acker |
| Nieder-Saulheim | 43 | 38 | Im hinteren Bocksklauer | 1895 | Acker |
| Ober-Saulheim | 3 | 295 | In den neunzehn Morgen | 3569 | Acker |
| Nieder-Saulheim | 43 | 40 | Im hinteren Bocksklauer | 4170 | Acker |
| Ober-Saulheim | 6 | 319 | An der kleinen Straße | 5671 | Acker |
| Ober-Saulheim | 3 | 255/2 | Auf dem Renzinger | 6479 | Acker |
| Ober-Saulheim | 6 | 93 | Am Hohlenweg rechts | 11984 | Acker |
| Ober-Saulheim | 4 | 48 | An der Suppenschüssel | 12317 | Acker |
Pachtdauer: 12 Jahre ab dem 01.11.2026
Mindespacht: 236,00 €/ha
Eine Änderung der landwirtschaftlichen Kulturart darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verpächterin vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Entfernung von Humusboden, Bäumen und Sträuchern oder sonstigen Anpflanzungen. Die Zustimmung zur Errichtung von Gebäuden oder andere bauliche Anlagen darf die Verpächterin insbesondere dann verweigern, wenn das Baurecht die Errichtung nicht zulässt. Entsprechende Absicht sollte der Bewerber bereits in der Bewerbung mitteilen.
Hinweise zum Vergabeverfahren:
Die Vergabe erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung im Zuge der Abwägung von Bewertungskriterien durch Zuschlag an den bestbewerteten Bewerber. Nach Annahme des Zuschlags wird ein Landpachtvertrag nach dem gesamtkirchlichen Muster der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) abgeschlossen.
Bewertungskriterien sind:
- ordnungsgemäße Bewirtschaftung
- ökologische/naturverträgliche Bewirtschaftung
- regionale Herkunft des Bewerbers
- Kirchenzugehörigkeit
- Pachtpreis
- soziale Aspekte
Bewerbungen, bei denen die Mindestpachtforderung unterschritten werden oder eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht ersichtlich ist, werden grundsätzlich ausgeschlossen!
Personen- oder betriebsbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in Angelegenheiten dieses Vergabeverfahrens bei der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Saulheim und deren Aufsichtsbehörden verwendet.
Die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen liegen in der Zeit vom 07.04.26 bis 28.04.26 zu den Bürozeiten des Pfarrbüros (Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr) zur Einsicht aus. Dort sind auch weitere Informationen und Auskünfte zum Vergabeverfahren erhältlich.
Das Bewerbungsformular ist im Pfarrbüro erhältlich, wird auf Anfrage von Mitgliedern des Kirchenvorstands gern zugesandt oder kann hier als PDF heruntergeladen werden: Bewerbungsformular Anpachtung landwirtschaftlicher Flächen
Wichtig:
Die Bewerbungsfrist läuft bis 28.04.26. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Es zählt der Eingangsstempel des Pfarrbüros. Ein Versäumen der Frist führt zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung.








