Trauer

Was tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

Innerhalb von 96 Stunden muß in Deutschland ein Verstorbener beerdigt sein. Für die Angehörigen bedeutet dies – trotz Trauer – erheblichen Organisationsaufwand.

Auch nach der Beerdigung gilt es, von der Erbschaft über Versicherungen bis zu Zeitungsabonnements eine Vielzahl zu beachten. Die folgende Liste soll Ihnen dabei helfen. Hinweise auf detaillierte Ratgeber und weitere Berater finden Sie in der Literaturliste dieses Faltblattes. Die Serviceliste ist auch als PDF-Datei verfügbar.

Von A bis Z

Amtsgericht:
Erbschein beantragen. Vorzulegen sind: Sterbeurkunde, eventuell das Testament. Falls notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden: Notariatsanschrift, inklusive Nummer der Urkundenrolle sowie Beurkundungstag mitteilen.

Arbeitgeber:
Über Todesfall informieren, Sterbeurkunde beifügen. Übergabe von persönlichen Sachen aus Büro bzw. Arbeitsunterlagen von zu Hause abstimmen.

Arzt:
Stellt den Totenschein aus, der für die Sterbeurkunde notwendig ist – bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muß die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
Ansprechpartner: Hausarzt/Krankenhaus

Banken:
Girokonten, Sparbücher, Darlehensverträge abwickeln. Hinweis: Erbschein erforderlich. Gemeinsame Konten oder Verfügungsberechtigungen (Vordrucke der Bank dort hinterlegen) ermöglichen auch ohne Erbschein einen Zugriff auf Konten zur Deckung der Beerdigungskosten etc.
> Unterlagen der/des Verstorbenen

Bausparkassen:
Bausparverträge abwickeln. Hinweis: Erbschein erforderlich.
> Unterlagen der/des Verstorbenen

Bestattunginstitut:
Organisation der Bestattung, Extraleistungen nach Vereinbarung (Hinweis: Gibt es einen Vorsorgevertrag der/des Verstorbenen mit einem bestimmten Institut?).
> Branchenbuch/Erfahrungen von Nachbarn/Bekannten/Freunden

Betriebliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft:
bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche.
> Unterlagen der/des Verstorbenen/Arbeitgeber

Blumengeschäft:
Kränze, Trauerschmuck (bei vielen Bestattern als Extraleistung).

Druckerei:
Danksagungen, Sterbebilder etc. (bei vielen Bestattern als Extraleistung).

Friedhofsverwaltung:
Bestattungszeitpunkt abklären (übernimmt in vielen Fällen der Bestatter).
> Telefonbuch/Stadtverwaltung

Krankenkasse:
Abmelden und Sterbegeld beantragen (Sterbeurkunde notwendig, Versicherungsnummer).
> Unterlagen der/des Verstorbenen

Nahe Angehörige und Freunde benachrichtigen.
> Adressbuch der/des Verstorbenen

Pfarrer, Gemeinde:
Seelsorgegespräche, Organisation der Trauerfeier, Beratung.
I> Gemeindebrief/Telefonbuch

Rentenversicherung/Versorgungsamt:
Evtl. zustehende Hinterbliebenenbezüge beantragen. Notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer. Hinweis: Fristen beachten – spätestens einen Monat nach dem Tod (übernimmt in manchen Fällen der Bestatter).
> Unterlagen der/des Verstorbenen/Arbeitgeber

Standesamt:
Sterbeurkunde (in mehrfacher Ausfertigung) beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat. Das ist nicht immer (z.B. bei Unfall) das Standesamt des Wohnortes. Vorzulegen sind: Personalausweis des/der Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen Geburts-, bei Verheirateten Heiratsurkunde, bzw. Familienstammbuch.
> Telefonbuch

Telekom:
Telefon ab- oder ummelden, ggf. Telefonbucheintrag ändern.

Vereine und Organisationen:
Mitgliedschaft kündigen.
> Unterlagen der/des Verstorbenen

Verlage und Zeitungen:
Abonnements kündigen.
> Unterlagen der/des Verstorbenen

Vermieter:
Mietvertrag kündigen, bzw. als Ehegatte oder Familienangehöriger in das Mietverhältnis eintreten.

Versicherungen:
Lebensversicherungen (Mitteilungsfristen beachten – meist 48 Stunden, Versicherungsurkunde vorlegen). Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht- sowie andere Versicherungen kündigen. Bei Tod durch Unfall: Gelder von Unfallversicherungen beantragen.
> Unterlagen der/des Verstorbenen

Versorgungsbetriebe:
Wasser und Strom abmelden.

Zeitung:
Todesanzeige aufgeben (bei vielen Bestattern als Extraleistung).

Zusatzversorgungskassen, Betriebsrentenkassen, Gewerkschaften:
Eventuell zustehende Gelder beantragen (notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer – Fristen beachten).
> Unterlagen der/des Verstorbenen/Arbeitgeber

Vorsicht “Bauernfänger”:
Keine zweifelhaften Rechnungen bezahlen, die nach Erscheinen der Todesanzeige eintreffen. Gegebenenfalls eine Vertragskopie verlangen. Während der Beerdigungszeit/Trauerfeier möglichst jemand in der Wohnung lassen. Auch Betrüger/Einbrecher lesen Todesanzeigen.

ECHT Tip
Sammeln Sie in einem Ordner alle relevanten Unterlagen, oder erstellen Sie in diesem Ordner jeweils ein Datenblatt (Anschrift, Mitgliedsnummer, Ansprechpartner, Laufzeiten, besondere Regelungen usw.) für Verträge, Mitgliedschaften, Abonnements, Bankkonten, Versicherungen etc. Sorgen Sie dafür, daß Angehörige diesen Ordner leicht finden können oder sagen Sie ihnen, wo er steht.

Wohin zur Beratung? Adressen.
Ihre Kirchengemeinde hilft Ihnen weiter. Sprechen Sie mit dem/der örtlichen Pfarrer/in. Die Adresse finden Sie unter “Kirchen”, “Evangelische Kirche” im Telefonbuch. Bei rechtlichen und finanziellen Erbangelegenheiten nennen Ihnen die Anwalt-Suchservice GmbH sowie die Notarkammern Spezialisten in Ihrer Nähe, die Sie beraten können:

Bundesweit
Anwalt-Suchservice GmbH
Hotline: 01 80 – 52 54 55 5  (24 Stunden besetzt):
www.anwalt-suchservice.de

Für Südhessen
Notarkammer Frankfurt
Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Anwälte: Tel.: 069 – 17 00 98 02
Fachanwälte: Tel.: 069 – 17 00 98 46

Für Rheinhessen:
Notarkammer Koblenz
Postfach 201154
56011 Koblenz
Tel.: 02 61-91 58 80
Fax: 02 61-91 58 82 0
Hier ist gegen einen Unkostenbeitrag auch eine Broschüre zum Thema Erbrecht erhältlich.

Bei Steuerfragen nennt Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Nähe:

Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberater-Verbandes e.V.
Hotline: 0228 – 98 59 41 9
Internet: www.steuerberater-suchservice.de

Literaturliste
“Geld und Recht: Bestattungen – Zwischen Pietät und Profit” in Zeitschrift: Test 11/96 

Stiftung Warentest
Vertrieb
Postfach 810 660, 70523 Stuttgart
Tel.: 0180 – 2321313 (zum Ortstarif)

“Was tun, wenn jemand stirbt” – ein Ratgeber in Bestattungsfragen
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V.
Broschürendienst
Postfach 11 16, 59939 Olsberg
Tel.: 0 29 62 – 90 86 47
Fax.: 0 29 62 – 90 86 49

“Ihr Recht auf dem Friedhof”
aeternitas AS GmbH
Im Wiesengrund 57
53639 Königswinter
Tel.: 0 2244 – 5738